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Änderungen durch Spargesetz

  • 11. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 12. Aug.

Leider macht das Warkensche Spargesetz auch vor uns nicht halt.


Aufgrund der beschlossenen Leistungskürzungen werden wir bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten, da etliche Leistungen, die wir bis dato stets erbracht haben , nicht mehr vergütet werden !

(zB Injektionen, Beratungen /Stellungnahmen zu Internetrecherchen, medizinisch nicht indizierte Untersuchungen / Abklärungen von Befindlichkeitsstörungen, bestimmte Atteste/Verordnungen o.ä)



Ferner sind wir aufgrund stark erhöhter Haftungsrisiken gezwungen, strikteste Regelungen für Medikamentenverordnungen von Patienten mit chronischen Erkrankungen ( Diabetes/Herzerkrankungen) umzusetzen.


Der definierte Anspruch an die Versorgung gesetzlich Versicherter hat nach den Grundsätzen „ Minimal notwendig, zweckdienlich und wirtschaftlich“ (siehe SGB) zu erfolgen. Für alle anderen Wünsche / Vorstellungen ist leider kein Spielraum vorhanden !


Wir bitten um Verständnis, aber die derzeitige Situation lässt uns keine andere Wahl !


 
 
 

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