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Telefonische AU

  • praxishenn
  • 29. Jan. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Ab sofort kann in bestimmten Gründen eine elektronische Krankmeldung für wenige Tage ausgestellt werden.

Der Patient hat keinen rechtlichen Anspruch auf telefonische Krankschreibung- die Entscheidung hierüber obliegt stets dem Arzt !

(-Quelle KV-Rlp).


Dies ist möglich wenn:

  • eine offensichtlich banale Erkrankung vorliegt

  • der Patient persönlich in der Praxis bekannt ist

  • der Patient im aktuellen Quartal bereits in der Praxis war


In allen anderen Situationen ist weiterhin eine persönliche Vorstellung des Patienten in unserer Sprechstunde notwendig !

 
 
 

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