Ab sofort kann in bestimmten Gründen eine elektronische Krankmeldung für wenige Tage ausgestellt werden.
Der Patient hat keinen rechtlichen Anspruch auf telefonische Krankschreibung- die Entscheidung hierüber obliegt stets dem Arzt !
(-Quelle KV-Rlp).
Dies ist möglich wenn:
eine offensichtlich banale Erkrankung vorliegt
der Patient persönlich in der Praxis bekannt ist
der Patient im aktuellen Quartal bereits in der Praxis war
In allen anderen Situationen ist weiterhin eine persönliche Vorstellung des Patienten in unserer Sprechstunde notwendig !
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