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Elektronische Patientenakte

  • praxishenn
  • 29. Aug. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Wir sind ab sofort bereit, die verpflichtende elektronische Patientenakte zu befüllen.


Dies ist verpflichtend für uns und kann nur durch einen schriftlichen Widerspruch Ihrerseits verhindert werden.


Verpflichtend sind Medikamente,Facharztberichte,Laborwerte und Entlassbriefe- sofern dies elektronisch vorliegt.


Auf Wunsch können weitere Dokumente ( Au‘s und Diagnosen) hinterlegt werden.



Verpflichtender Beginn ist am 15.2.2025.

 
 
 

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