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Atteste und Bescheinigungen

  • praxishenn
  • 4. Juli 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es für ärztliche Atteste und Bescheinigungen genaue rechtliche Vorgaben gibt, die wir stets strikt einhalten!


Gefälligkeitsbescheinugungen stellen wir grundsätzlich nicht aus , ebenso keine Bescheinigungen für uns unbekannte Patienten.


Atteste sind ebenso grundsätzlich gebührenpflichtig- hierzu bekommen Sie von uns immer eine Rechnung nach GOÄ, die vor Ort bei Abholung zu bezahlen ist.


Wenn wir aus og Gründen dem Wunsch nach einem Attest nicht nachkommen können, bitten wir um Verständnis !

 
 
 

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