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PCR -Tests / POC-Tests Absonderungsvo. Rlp



Update 4.10.2022:


Zur Genauigkeit von POC Tests folgende Hinweise:

https://www.springermedizin.de/covid-19/diagnostik-in-der-infektiologie/wie-verlaesslich-sind-corona-schnelltests-bei-der-omikron-variante-/23432686



 

Update 12.7.2022:


PCR Abfrage für Alle, die einen PCR bekommen haben:

Hier können Sie Ihren PCR Befund abfragen.

Sie benötigen den von uns ausgegebenen Code und Ihr Geburtsdatum.

Hier geht es zur Abfrage !



Update 1.7.2022:


Aufgrund der neuen Regelungen bieten wir derzeit nur symptomatischen Patienten einen PCR Tests als Kassenleistung an.


Poc Testungen führen wir derzeit nicht durch-

wir fangen nicht an, drei Euro zu kassieren- und drei Formulare pro Test auszugeben; dies ist leider nicht umsetzbar und der nun notwendige Dokumentationsaufwand steht in keinem Verhältnis mehr!!!)


  • Bedenken Sie, dass derzeit eine hohe Viruszirkulation herrscht und viele nasale Tests falsch negativ sind !

  • Maske und Abstand schützen weiterhin zuverlässig !


Update 27.4.2022


Die Quarantäne VO wird wieder mal geändert:



Die neuesten Absonderungsregeln und Ausnahmen findet Ihr unter www.corona.rlp.de

Hier ist das aktuelle Merkblatt des Gesundheitsamtes.

Update 1.3.2022:


Die neueste Testverordnung ist da :


1) primär wird bei Zeichen eines auch nur leichten Infektgeschehens ( auch Schnupfen und leichtes Halskratzen) ein POC Test durchgeführt und keine PCR !


2) nur in bestimmten Fällen ( Risikosituationen) erfolgt noch eine PCR


Did Meldung der positiven Fälle erfolgt durch uns weiterhin dem Gesundheitsamt.

Ein Genesenenzertifikat kann entsprechend den Vorgaben ausgestellt werden.


3) nicht geimpfte Kontaktpersonen oder infizierte Personen können frühestens am 8. Tag mit negativem POC Test oder ohne Test am 11. Tag nach Kontakt ihre Absonderung beenden.


4) Krankmeldungen können nur bei symptomatisch infizierten Personen ausgestellt werden, asymptomatisch infizierte (KEINE Symptome) bekommen beim Amt eine Quarantänebescheinigung ( siehe Merkblatt weiter unten) !



Update 22.1.22:


Derzeit wird die Testverordnung geändert:

Personen ohne Risikofaktoren und ohne Tätigkeiten in Einrichtungen bekommen ab morgen primär einen POC Antigentest wenn sie Symptome haben oder einen positiven Selbsttest.

Sollte eine Infektion hier bestätig werden gibt es keinen PCR Test- es besteht nach Verordnung eine sofortige Isolierungspflicht für mindestens 7 Tage, die mit negativem Test beendet werden kann- bei symptomatischer Infektion wird selbstverständlich eine Krankmeldung ausgestellt.



Hier finden Sie das Merkblatt des Gesundheitsamtes für positiv getestete Personen !



PCR Abfrage für Alle, die einen PCR bekommen haben:


Hier können Sie Ihren PCR Befund abfragen.

Sie benötigen den von uns ausgegebenen Code und Ihr Geburtsdatum.


Hier geht es zur Abfrage !


Sehen Sie bitte von telefonischen Nachfragen ab! Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit bis zu 4 Werktage!

Die genauen Verordnungen wer, wann und wie unter Absonderung steht können Sie in der aktuellsten Verordnung hier nachlesen.


Vielen Dank !




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